Determinanten der Einstellung zur Besteuerung von hohen Erbschaften: Ergebnisse einer Vignettenstudie

Autor/innen

  • Martin Gross Universität Tübingen
  • Volker Lang Universität Bielefeld

Schlagworte:

Erbschaftssteuern, Empirische Gerechtigkeitsforschung, Soziale Ungleichheit, Faktorieller Survey, Vignettenexperiment

Abstract

Erbschaftssteuern könnten der in den letzten Jahren stetig steigenden Vermögenskonzentration entgegenwirken und eine Durchsetzung der durchaus anerkannten Gerechtigkeitsprinzipien „Gleichheit“ und „Bedarf“ befördern. Vor diesem Hintergrund erscheint die mehrheitliche Ablehnung der Erbschaftssteuer in der deutschen Bevölkerung als paradox. Zur Aufklärung dieses Paradox beizutragen ist das Ziel dieses Artikels. Dazu wurde eine Vignettenstudie, d.h. eine Methode mit einem indirekten Befragungsmodus, angewendet. Die Ergebnisse zeigen, dass Gleichheits- und Bedarfsprinzip insofern zur Geltung kommen, als die Besteuerung hoher zu vererbender Vermögen durchaus unterstützt wird, allerdings nur zu eher geringen Steuersätzen. Aufgrund der aktuellen Debatte zur Begünstigung von Firmenkapital im Erbschaftssteuerrecht wurde besonderes Augenmerk auf die Frage gelegt, hinsichtlich welcher möglichen Gemeinwohlaspekte von Firmenkapital entsprechende Ausnahmeregelungen als gerecht erachtet werden. Hier zeigt sich, dass Firmenkapital häufiger von der Erbschaftssteuer verschont werden soll. Damit ist nicht geklärt, ob höhere Erbschaftssteuern tatsächlich die Funktion der Gemeinwohlproduktion durch Firmen gefährden würden. Allerdings scheint durch zahlreiche öffentliche Statements im Zuge politischer Debatten zur Erbschaftsteuer dieses Argument bei weiten Teilen der Bevölkerung „angekommen“ zu sein und als Steuerverschonungsgrund akzeptiert zu werden. Weiterhin zeigt sich, dass sich politische und normative Orientierungen auf Gerechtigkeitsbewertungen zur Besteuerung von hohen Erbschaften auswirken.

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Veröffentlicht

2017-08-17

Ausgabe

Rubrik

Ad-Hoc: Erbschaftsbesteuerung und vermögensbasierte gesellschaftliche Schließung