Offenheit und Abschluss
Kultursoziologische Perspektiven auf das Recht
Schlagworte:
Kultur, Recht, Öffnung, Schließung, VerrechtlichungAbstract
Das Plädoyer, Recht als Kultur zu verstehen, richtet häufig Blick auf Kontingenz, Kontextgebundenheit und Interpretationsoffenheit des Rechts. Zugleich bietet jedoch die Betonung des kulturellen Charakters von Recht die Chance, dessen Grenzziehungen und Schließungsmechanismen zu analysieren. Beides ist vor allem dann der Fall, wenn Kultur selbst zu einem rechtlichen Sachverhalt oder Argument wird. Diese Wechselbeziehungen von Kultur und Recht sowie von Öffnung und Schließung werden am Beispiel jüngerer Debatten diskutiert und die dabei beobachtbaren Varianten von Kulturbegriffen im Recht systematisiert.
Literaturhinweise
Blankenburg, Erhard. 1989. Zum Begriff "Rechtskultur". In Kultur und Gesellschaft: Gemeinsamer Kongreß der Deutschen, der Österreichischen und der Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie, Hrsg. Hans-Joachim Hoffmann-Nowotny; Deutsche Gesellschaft für Soziologie, 292–297. Zürich: Seismo.
Britz, Gabriele. 2000. Kulturelle Rechte und Verfassung. Tübingen: Mohr Siebeck.
Gutmann, Thomas. 2015. Recht als Kultur? Über die Grenzen des Kulturbegriffs als normatives Argument. Baden-Baden: Nomos.
Habermas, Jürgen. 2009. Anerkennungskämpfe im demokratischen Rechtsstaat. In Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung, Hrsg. Charles Taylor, 123–163. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Hilgendorf, Eric. 2009. Strafrecht und Interkulturalität. Plädoyer für eine kulturelle Sensibilisierung der deutschen Strafrechtsdogmatik. Juristenzeitung 3:139–144.
Hörnle, Tatjana. 2008. Strafrechtliche Verbotsnormen zum Schutz von kulturellen Identitäten. In Kulturelle Identität als Grund und Grenze des Rechts, Hrsg. Horst Dreier, Eric Hilgendorf, 315–338. Stuttgart: Steiner.
Huster, Stefan. 2017. Die ethische Neutralität des Staates. Eine liberale Interpretation der Verfassung. Tübingen: Mohr Siebeck.
Luhmann, Niklas. 1995. Das Recht der Gesellschaft. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Merkel, Reinhard. 2012a. Die Haut eines Anderen. Süddeutsche Zeitung 30.8.2012, http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidungs-debatte-die-haut-eines-anderen-1.1454055 (Zugegriffen:30.10.2018).
Merkel, Reinhard. 2012b. Ein kläglicher Gesetzentwurf. ZEIT, 1.10.2012, www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-10/beschneidung-ethikrat-reinhard-merkel (Zugegriffen:30.10.2018).
Möllers, Christoph. 2008. Pluralität der Kulturen als Herausforderung an das Verfassungsrecht? In Kulturelle Identität als Grund und Grenze des Rechts, Hrsg. Horst Dreier, Eric Hilgendorf, 223–244. Stuttgart: Steiner.
Niederschriften über die Sitzungen der Großen Strafrechtskommission. 1956. 1. Band, Grundsatzfragen, Bonn.
Pohlreich, Erol Rudolf. 2009. ‚Ehrenmorde‘ im Wandel des Strafrechts. Berlin: Duncker & Humblot.
Schulte von Drach, Markus C. 2012. Ratio zwischen Recht und Religion. Süddeutsche Zeitung 20.7.2012, http://www.sueddeutsche.de/wissen/streit-um-das-beschneidungsurteil-ratio-zwischen-recht-und-religion-1.1411544 (Zugegriffen:30.10.2018).
Uhle, Arnd. 2004. Freiheitlicher Verfassungsstaat und kulturelle Identität. Tübingen: Mohr Siebeck.
Volkmann, Uwe. 2008. Kulturelles Selbstverständnis als Tabuzone für das Recht? In Kulturelle Identität als Grund und Grenze des Rechts, Hrsg. Horst Dreier, Eric Hilgendorf, 245–262, Stuttgart: Steiner.
Wohlrab-Sahr, Monika und Thomas Schmidt-Lux. 2019. Konflikte um Beschneidung im Spannungsfeld von medizinischem Wissen, Menschenrechten und religiöser Diversität. In Religion und politischer Liberalismus, Hrsg. Benno Zabel, im Erscheinen.
Würtenberger, Thomas. 1957. Die geistige Situation der deutschen Strafrechtswissenschaft. Karlsruhe: C. F. Müller.
Downloads
Veröffentlicht
Zitationsvorschlag
Ausgabe
Rubrik
Lizenz
Beiträge im Verhandlungsband des 39. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie werden unter der Creative Commons Lizenz "Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International (CC BY-NC 4.0)" veröffentlicht.
Dritte dürfen die Beiträge:
-
Teilen: in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
-
Bearbeiten: remixen, verändern und darauf aufbauen
unter folgenden Bedinungen:
-
Namensnennung: Dritte müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden
-
Nicht kommerziell: Dritte dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen