Algorithmic accountability als Lösung – wofür?

Autor/innen

  • Dominik Hofmann Universität Bielefeld

Schlagworte:

Algorithmen, algorithmic accountability, Entscheidung

Abstract

Die eigentliche, in den verschiedenen Formen der Skandalisierung von „Algorithmisierung“ des Rechts und seines Gegenstandsbereichs sich nur unterschiedlich ausformende, durch das Auftreten der neuen digitalen Rechtsakteure aufgetane Problematik, besteht darin, dass die Technik es erschwert, einige funktionalen Fiktionen aufrecht zu erhalten, hinter denen sich die Unentscheidbarkeitsparadoxie verbirgt. Unter dieser Prämisse lautet die soziologische Anschlussfrage weniger, wofür Algorithmen Äquivalente darstellen, als vielmehr, welche Äquivalente zu den klassischen Mechanismen des Verbergens der Fiktionalität sich mit ihrem Aufkommen einspielen. Der vorgeschlagene Ansatz versucht eine Teilantwort auf der Ebene von Semantik. Der Begriff der algorithmic accountability fungiert als einheitliche Lösungsformel für die diversen Folgeprobleme der Entscheidungsparadoxie. Anhand einer Zurückverfolgung der Geschichte der accountability-Semantik werden drei Bedeutungsdimensionen des Begriffs unterschieden, welche allesamt als Antwort auf Fragen nach dem Umgang mit diversen Problemen dienen können, die die vermehrte Beteiligung algorithmischen Entscheidens an der sozialen Welt aufwirft.

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Veröffentlicht

2021-09-10

Ausgabe

Rubrik

Sektion Rechtssoziologie: Algorithmen im Recht. Rechtspraktische Implikationen und rechtssoziologische Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz, machine learning und Co.